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Wissenswertes

 

Wussten Sie schon, warum Anwälte schwarze Roben tragen?

 

Zum einen natürlich, weil dies vom Berufsrecht so vorgesehen ist und sich die Jurisprudenz auch ein wenig Tradition bewahren möchte. Historisch begründet ist dies aber im 18. Jahrhundert.

 

Der König Friedrich Wilhelm I, bekannt als Soldatenkönig, befahl seinen Juristen:
 
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokaten wollene, schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von Weitem erkennt.“

  
(Friedrich Wilhelm I., König von Preußen: Cabinettsorder vom 15. Dezember 1726)

 

 

 

 

 

 

 

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